Eintragungszeitraum vom 31.03. - 07.04.2025
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Stimmberechtigte Personen können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018-VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text des Volksbegehrens durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Am Stadtamt Grein können Eintragungen an den nachstehenden Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag 31.03.2025 von 08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag 01. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 02. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 03. April 2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 04. April 2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag 05. April 2025 - geschlossen
Sonntag 06. April 2025 - geschlossen
Montag 07. April 2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren unterschrieben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da ein getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Wie entsteht ein Volksbegehren?
Wurden die erforderlichen 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen / die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten „Einleitungsantrag“. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden.
Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften mitgerechnet.
Wo kann ich eine Unterstützungserklärung unterzeichnen?
• Persönliche Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde, unabhängig von der Hauptwohnsitzgemeinde.
• Online via www.oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur/ Bürgerkarte erforderlich - zu beantragen zum Beispiel über Finanzamt ONLINE oder Österreichische Gesundheitskasse
Welche Volksbegehren sind derzeit zu unterstützen?
Siehe Link des Bundesministeriums.