Beschlüsse des Gemeinderates vom 10.12.2024
Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsausschusses vom 18.11.2024
Der Bericht des Gemeindeprüfungsausschusses vom 18.11.2024 wurde zur Kenntnis genommen. Die Empfehlungen des Prüfungsausschusses werden umgesetzt.
Kassenkredit 2025; Vergabe für das Voranschlagsprovisorium
Der Kassenkredit (Vergabe für das Voranschlagsprovisorium) für das Finanzjahr 2025 in der Höhe von € 2.008.950,-- wurde an die Raiffeisenbank Grein zu einem Zinssatz Basis 3-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlages von + 0,150 %-Punkten vergeben. Die Krediturkunde wurde beschlossen und unterfertigt.
Projekt „Sanierung der Mittelschule und der Polytechnischen Schule Grein“;
Totalübernehmer - Vergabe
Die Fa. OÖ Wohnbau Gesellschaft für den Wohnungsbau gemeinnützige GmbH, Linz, wurde als „Totalübernehmer“ für das Projekt „Sanierung der Mittelschule und der Polytechnischen Schule Grein“ mit einem Totalübernehmeraufschlag von 6,90 % beauftragt.
Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.
Ersatzstraße/Umgehungsstraße Groißgraben - Breitenangerstraße;
Zwischenfinanzierung - Inneres Darlehen
Der Abgang beim Projekt „Ersatzstraße/Umgehungsstraße Groißgraben - Breitenangerstraße“ wird mit der Rücklage der bereits ausbezahlten KIP-Mittel für die Mittelschul-Sanierung in der Höhe von € 260.515,65 und sonstigen derzeit nicht benötigten allgemeinen und zweckgebundenen Rücklagen bis zum Erhalt der Fördermittel zwischenfinanziert.
Pfarrcaritaskindergarten und Krabbelstube Grein; Auszahlung 1. Teilbetrag der Abgangsdeckung
Der Pfarre Grein wird ein Teilbetrag der Abgangsdeckung in der Höhe von € 200.000,-- Ende Jänner 2025 ausbezahlt. Weiters soll der Überziehungsrahmen der Pfarre Grein für den Betrieb des Pfarrcaritaskindergartens von € 550.000,-- um zusätzlich € 50.000,-- auf € 600.000,-- erweitert werden (vorbehaltlich der Genehmigung der Diözesanfinanzkammer). Die anfallenden Zinsen sind im Betriebsabgang enthalten und werden laut bestehendem Arbeitsübereinkommen abgedeckt.
Für das nächste Kindergartenjahr wird die Pfarre den Darlehensrahmen im Jänner 2025 neu ausschreiben und mindestens drei Banken zur Angebotslegung einladen.
Wassergebührenordnung
Die Wassergebührenordnung wurde mehrheitlich erlassen.
Die Wasserbenützungsgebühr wurde gegenüber dem Vorjahr um 2,91 % (Indexanpassung) erhöht und beträgt somit € 2,15/m³ exkl. USt.
Die Mindestanschlussgebühr bei der Wasserversorgungsanlage wird um 10 % gegenüber der vorgegebenen Gebühr von € 2.575,-- exkl. USt laut Voranschlagserlass angehoben. Gemeinden, die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds beanspruchen, haben einen Aufschlag auf die Mindestanschlussgebühr von 10 % in der Gebührenordnung festzusetzen, wenn im jeweiligen Betrieb der Wasserversorgung keine Auszahlungsdeckung erreicht wird. Die Mindestanschluss-gebühr darf nicht unterschritten werden und beträgt somit € 2.833,-- exkl. USt.
Der erarbeitete Entwurf der Wassergebührenordnung wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Kanalgebührenordnung
Die Kanalgebührenordnung wurde erlassen.
Die Kanalbenützungsgebühr wird gegenüber dem Vorjahr um 2,91 % (Indexanpassung) erhöht und beträgt somit € 5,26/m³ exkl. USt.
Die Mindestanschlussgebühr bei der Abwasserbeseitigungsanlage wird um 10 % gegenüber der vorgegebenen Gebühr von € 4.295,-- laut Voranschlagserlass angehoben. Gemeinden, die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds beanspruchen, haben einen Aufschlag auf die Mindestanschlussgebühr von 10 % in der Gebührenordnung festzusetzen, wenn im jeweiligen Betrieb der Abwasserbeseitigung keine Auszahlungsdeckung erreicht wird. Die Mindestanschlussgebühr darf nicht unterschritten werden und beträgt somit € 4.725,-- exkl. USt.
Abfallgebührenordnung
Die Abfallgebührenordnung wurde erlassen:
Neuplanungsgebiet Innenstadt Grein (§ 37b Oö. Raumordnungsgesetz 1994); 1. Verlängerung
Das Neuplanungsgebiet Altstadt wird im Sinne der Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung um 1 Jahr verlängert.
Bebauungsplan Nr. B045.00 „Greativo“ - Änderung Nr. 2; Grundsatzbeschluss
Der Bebauungsplan wird dahin gehend geändert, dass die Baufluchtlinie im Süd-Ostbereich sowie im Nord-Ostbereich des Grundstückes laut vorliegendem Plan vom 10.12.2024 abgeändert wird. Es werden anstatt der ursprünglich geplanten 37 jetzt 34 Garagenplätze errichtet. Auf der Freifläche straßenseitig werden zwei Bäume gepflanzt.
Bebauungsplan Nr. B046.00 „Altstadt“ - Änderung Nr. 1; Grundsatzbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 046.00 wird dahingehend geändert, dass die Bestimmungen in Zone 3, Punkt 2. Dächer, so geändert werden, dass für den gegenständlichen Änderungsbereich (B3b/Grundstück Sutter) neben Steildächern auch Flachdächer und Pultdächer zulässig sind.
Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.
Flächenwidmungsplan Nr. 5 - Änderung Nr. 22 (Angerweg); Grundsatzbeschluss
Der Flächenwidmungsplan Nr. 5 wird im Bereich der Grundstücke Nr. 689 und 691 (jeweils Teilfläche), KG Grein, bzw. eine Teilfläche der Grundstücke Nr. 690/2, 696, 697, 699/2 und 687/1, KG Grein, von derzeit Grünland Land- und Forstwirtschaft, Grünfläche von besonderer Widmung - Trenngrün Trg2 in Bauland Wohngebiet, Grünfläche mit besonderer Widmung Trenngrün Trg2 bzw. Verkehrsfläche Fließender Verkehr, sowie eine TF des Grundstückes 846/5, KG Grein, von Verkehrsfläche Fließender Verkehr in Grünland Land- und Forstwirtschaft, geändert.
Lorettogasse; Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche
(Verkauf Wurm - Teilfläche 13 m²)
Die Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche (880/18, KG Grein, EZ 882, Teilfläche 1 im Ausmaß von 13 m²) wurde beschlossen und unterfertigt.
Jubiläumstraße; Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche
(Verkauf Schmaderer - Teilfläche 41 m²)
Die Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche (224/3, KG Grein, EZ 882, Teilfläche 1 im Ausmaß von 41 m²) wurde beschlossen und unterfertigt.
Verbindungsstraße Herdmann - Angerweg (Ersatzstraße/Umgehungsstraße Groißgraben - Breitenangerstraße); Verordnung über die Widmung für den Gemeingebrauch sowie Einreihung als Gemeindestraße
Die Verordnung über die Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Einreihung als Gemeindestraße für die „Verbindungsstraße Herdmann - Angerweg (Ersatzstraße/Umgehungsstraße Groißgraben - Breitenangerstraße) wurde beschlossen und unterfertigt.
Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste, Linz;
Dienstbarkeitsvertrag für Fernwärmeleitungen in Ufer
Der Dienstbarkeitsvertrag mit der LINZ STROM GAS WÄRME betreffend die Verlegung der Fernwärmeleitung am Grundstück der Stadtgemeinde Grein (Bauhof) wurde beschlossen und unterfertigt.
Vermietung des Stadttheaters; Tarifordnung - Anpassung
Die Tarifordnung für die Vermietung des Stadttheaters wurde erlassen. Die Tarife für die Schiffskunden wurden beschlossen. Die Öffnungszeiten des Stadttheaters bleiben unverändert.
Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.
Ausschank und Theaterkeller im Alten Rathaus; Pachtvertrag - Nachtrag
Der Pachtzins und die Betriebskosten werden einmalig für Dezember 2024 erlassen. Weiters wird der Pachtzins für die Monate Jänner, Februar, März und April 2025 erlassen und die Betriebskosten für diesen Zeitraum auf € 50,-- exkl. USt. pro Monat reduziert. Diese Regelung gilt nur für das Jahr 2025.
Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.
Verein KEM Bezirk Perg; Beitritt - Weiterführung
In Anbetracht der für die Gemeinde bisher sehr erfolgreichen Teilnahme an der KEM Bezirk Perg, stimmen wir als Gemeinde daher einer 3-jährigen Weiterführung der KEM Bezirk Perg ab September 2025 sowie der damit verbundenen finanziellen Beteiligung in Höhe von 50 Cent pro EinwohnerIn und Jahr zu. Die finanzielle Beteiligung fällt unter die freiwilligen Leistungen.
Mit diesem Beschluss nehmen wir als Gemeinde unsere gesellschaftlichen Vorbildwirkung in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt wahr, bekennen uns zu klimaneutralem Handeln und setzen aktiv Schritte gegen den menschengemachten Klimawandel sowie dessen Folgen.
Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.
Ehrungen
Die ausgeschiedenen Gemeinderäte und Gemeinderat-Ersatzmitglieder und die verdienten Personen werden auf Grundlage der vorliegenden Aufstellungen geehrt.
Hundeabgabe; Verordnung
Die Hundeabgabeordnung wurde erlassen.
Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.
Altes Rathaus/Stadttheater Grein - Sanierung und Zubau; Wartungsvertrag mit Fa. Condair, Wien (Dampfbefeuchter)
Mit der Fa. Condair, Wien, wurde der Wartungsvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen und unterfertigt.