Rund um den Hund

Veröffentlichungsdatum31.10.2025Lesedauer2 Minuten
hund

Infos zur Anmeldung Ihres Hundes am Stadtamt Grein:

Wann muss ich einen Hund bei der Gemeinde melden?
Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen fünf Werktagen zu melden.

Muss ich einen Hund am Nebenwohnsitz anmelden?
Nein, der Hauptwohnsitz ist relevant.

Welche Gebühren fallen für mich in Grein als Hundehalter an?
Die Gebühren für die Hundeabgabe.

Was ist die Hundeabgabe und wie hoch ist sie Grein?
Die Hundeabgabe beträgt heuer € 50,--, dies kann sich jährlich ändern.

Wo finde ich das Formular für die Hundeanmeldung?
Unter Bürgerservice/Formulare auf unserer Homepage: www.grein.at

Was muss ich bei der Gemeinde Grein bei der Meldung des Hundes vorlegen?
Die Meldung hat zu enthalten:
• Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters.
• Rasse, Farbe, Chipnummer, Geschlecht und Alter des Hundes.
• Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.
Der Meldung sind anzuschließen:
• Der für das Halten des Hundes erforderliche Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung.
• Der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht.
• Die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz. Kann die Registrierungsbestätigung der Meldung noch nicht angeschlossen werden, ist der entsprechende Nachweis binnen zwei Monaten ab Meldung des Hundes bei der Gemeinde nachzureichen.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht ordnungsgemäß anmelde oder die Nachweise fehlen?
Wenn die Anmeldung nicht erfolgt oder Nachweise fehlen, begeht man eine Verwaltungsübertretung. Diese ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis € 7.000,-- zu bestrafen. Das betrifft Personen, die der Meldepflicht nicht zeitgerecht oder überhaupt nicht nachkommen, bei der Meldung falsche Angaben machen, den Sachkundenachweis, die Haftpflichtversicherung oder die Registrierungsbestätigung in der Heimtierdatenbank nicht am Gemeindeamt abgeben, die ATP mit großen/auffälligen Hunden nicht oder nicht fristgerecht absolvieren und gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht verstoßen. Der Hundehalter ist außerdem verpflichtet einen Wegzug innerhalb von einer Woche zu melden. 

Neues Oö. Hundehaltegesetz
Weitere Infos zum neuen Oö. Hundehaltegesetz bieten auch die Seiten des Landes Oö.:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm
https://hundehaltung-ooe.at/haeufig-gestellte-fragen/

Saubere Hundehaltung
Mit Bedauern musste festgestellt werden, dass viele Hundebesitzer ihre Tiere in der Innenstadt an jede Hausecke oder an dekorative Blumentöpfe ihr Geschäft verrichten lassen.
Dies ist sehr respektlos gegenüber den Bewohnern und trägt nicht zu einem angenehmen Stadtbild bei. Ein achtsamer Umgang mit unserem öffentlichen Raum liegt doch sicher im Interesse aller.
In diesem Zusammenhang die Frage stellen:
Würden Sie es an Ihrem eigenen Haus akzeptieren, wenn dort regelmäßig jemand hinpinkelt?