Kastrationspflicht von Katzen

Veröffentlichungsdatum08.08.2023Lesedauer1 Minute
Katze

Wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung!

Bei der Haltung von männlichen und weiblichen Katzen besteht diese Verantwortung unter anderem in der durch das Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Verpflichtung zu einer Fortpflanzungskontrolle. Männliche und weibliche Katzen, die ins Freie gehen können, müssen kastriert werden!

Männliche und weibliche Katzen, die nur im Haus oder der Wohnung gehalten werden, sollten aus tierärztlicher Sicht auch kastriert werden!

Ausgenommen sind männliche und weibliche Katzen, mit denen bewusst, verantwortlich und kontrolliert gezüchtet wird! Dafür sind eine Zuchtmeldung und Kennzeichnung mit Mikrochip erforderlich. 

Wird die Verpflichtung zur Kastration, die zum Wohle der Katzen ist, missachtet, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Weder das Verfahren noch die Strafe entbindet von der Verpflichtung, seine Katze, die nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird, kastrieren zu lassen. Das immer wieder vorkommende Aussetzen von jungen Katzen, welche aufgrund der missachteten Kastrationspflicht geboren werden, aber um die sich der Katzenhalter nicht kümmern will, stellt einen schweren Verstoß gegen den Tierschutzgedanken dar (§ 5 (2) Zif. 14: Es ist verboten, ein Haustier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen!)  Das Verbot der Tötung eines Heimtieres ohne eine notwendige medizinische Begründung bedarf keines weiteren Kommentars (§ 6 - Tötungsverbot).

Mit der Kastration der männlichen und weiblichen Katzen wird einer unkontrollierten und auch unkontrollierbaren Vermehrung, Krankheiten und schwerem Tierleid vorgebeugt. Besonders auch verwilderte Hauskatzen oder Streunerkatzen, die offensichtlich kein Zuhause haben, müssen kastriert werden, um weiteres Katzenelend (kranke, unversorgte Katzenjunge, Krankheiten etc.) zu verhindern.

Hier darf um Mitwirkung der Bevölkerung ersucht werden. Die Tierarztpraxen ihrer Region bzw. die Tierschutzstellen des Landes OÖ oder auch der Veterinärdienst der BH Perg nehmen derartige Meldungen entgegen.

Bezirkshauptmannschaft Perg
Veterinärdienst

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